TalentScreen

TalentScreen Awards - Teilnahmebedingungen

Easter-Challenge 2020

Short Movie von max. 2 Minuten (120 Sek. Länge)
60h Contest
Freitag, 10. April, 12.00 Uhr bis Sonntag, 12. April, 23.59 Uhr
 

Teilnahmebedingungen

1. Einleitung

Die TalentScreen Awards werden vom Verein TalentScreen, nachfolgend «Veranstalterin» oder «TalentScreen», durchgeführt. Die Veranstaltungen sollen junge Filmemacher*innen – unabhängig von ihrer bisherigen Erfahrung – in ihrem Filmschaffen fordern und fördern.

 

2. Teilnahmeberechtigt

Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und im Alter von 13 bis 25 Jahren.

 

2.1 Anmeldung

Für die Anmeldung am Wettbewerb ist zu Beginn die Registrierung auf talentscreen.com/de/registration erforderlich. Der Teilnehmer hat das Anmeldeformular vollständig und wahrheitsgemäss auszufüllen. Anmeldung und Teilnahme am Wettbewerb sind kostenlos.

 

2.2 Registrierung

2.2.1 Easter-Challenge

Jeder Teilnehmer eines Teams muss sich auf der Seite talentscreen.com/de/registration registrieren. Ein Teammitglied (die Kontaktperson) startet im nächsten Schritt eine Produktion/ein Team. Dazu benötigt es den Produktionsnamen (Teamnamen). Danach können die Teammitglieder über eine Suchfunktion hinzugefügt werden. Das jeweilige Teammitglied muss seine Teilnahme im Team bestätigen.

Für das Hochladen des Beitrags benötigt es:

  • Filmtitel/Cliptitel

  • Beschreibungstext (5-10 Sätze)

  • Ein Video von max. 30 Sekunden Länge, in dem die oder der für die Produktion verantwortliche Teilnehmer*in kurz vorgestellt wird unter Angabe von Name, Alter, Wohnort, Beruf, Motivation der Teilnahme und Titel des Kurzfilms

  • Eine LowRes Version des Videos (zum Hochladen)

  • Eine HighRes Version des Videos (als Link)

Die LowRes und die HighRes Version müssen inhaltlich identisch sein. Weichen die beiden Beiträge voneinander ab, wird das Team vom Wettbewerb ausgeschlossen. Bitte beachtet, dass das Video im Querformat sein muss.

Sämtliche Teammitglieder werden für das eingereichte Projekt mit Namen und Funktion aufgeführt. Jeder Teilnehmer hat auf Aufforderung hin seine Identität durch Vorlage einer ID-Kopie oder eines gleichwertigen Dokuments (z.B. Reisepass, Meldebescheinigung) nachzuweisen.

 

2.3 Ausschluss vom Wettbewerb

Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die gegen die Teilnahmebedingungen verstossen, vom Wettbewerb auszuschliessen. Teilnehmer, die versuchen, den Wettbewerbsverlauf zu stören oder zu manipulieren, werden ohne weiteres von der Teilnahme ausgeschlossen.

Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind ausserdem Filmeinreichungen, die

  • gegen die Auflagen und Restriktionen des Bundes im Zusammenhang mit dem Corona-Virus verstossen!

  • zu einer Straftat auffordern.

  • Gewalt oder Krieg verherrlichen oder verharmlosen.

  • extremistische Aussagen machen oder für eine extremistische oder terroristische Vereinigung werben.

  • sich ehrverletzend oder beleidigend gegenüber natürlichen oder juristischen Personen äussern.

  • grob anstössig oder pornografisch sind.

  • Werbung oder sonstige kommerzielle Inhalte enthalten.

  • ein Verletzungsrisiko für Teilnehmer oder Dritte in sich bergen.

  • nicht selber erstellt wurden.

  • nicht eigens für die gerade aktuelle Durchführung von TalentScreen erstellt wurden.

  • nicht innerhalb der vorgegebenen Produktionszeit erstellt wurden.

  • das von der Veranstalterin vorgegebene Thema verfehlen.

Mit der Registrierung zu TalentScreen hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin (nachfolgend „Teilnehmer“) die Teilnahmebedingungen akzeptiert.

 

3. Wettbewerb

3.1 Einreichung

Das Team lädt seine Filmdatei vor Ablaufen der Zeit auf die Webseite hoch. Pro Team kann nur ein Beitrag eingereicht werden.

 

3.2 Form und Konditionen

Der kreativen Umsetzung sind keine Grenzen gesetzt, die Beiträge müssen aber die jeweiligen Konditionen des Wettbewerbs einhalten.

Einzuhaltende Konditionen:

3.2.1 Easter-Challenge

  • Erkennbaren Bezug zum Wettbewerbsthema

  • Mind. 90 – max. 120 Sekunden langes Video

  • Einreichung/Hochladen vor Wettbewerbsende

Es kann eine beliebige Schweizer Landessprache gewählt werden. Wird eine andere Sprache verwendet, müssen Untertitel in mindestens einer Schweizer Landessprache eingefügt werden.

 

3.3 Verlinkung/Einbettung auf TalentScreen.com

Alle Reglements konformen Filme werden auf dem Vimeo Kanal TalentScreen verlinkt und auf der Plattform TalentScreen.com eingebettet. Zudem behalten wir uns vor, bestimmte Beiträge auf den Social Media Kanälen von TalentScreen und unseren Partnern zu posten.

 

4. Gewinn

Die Teilnehmer erfahren spätestens 5 Tage nach dem Einsendeschluss, ob sie nominiert wurden und in der darauffolgenden Woche bei unserem Partner «Glanz & Gloria» sowie auf den zum Wettbewerb gehörenden Online-Plattformen gezeigt werden.